Nun folgt Boston mit der Erkenntnis, dass sich Richter und Anwälte als ehemalige Kommilitonen unterhalten dürfen. Selbst wenn das Gespräch im Richterzimmer und an Halloween stattfindet, führt die Behandlung eines fallfremden Themas nicht zur Befangenheit des Richters in einem Prozess, an dem beide arbeiten.
Die Entscheidung vom 9. November 2010 im Fall Stefano Ricciotto et al. v. Albert P. Zabin et al., Az. 10-12224, enthält bizarre Behauptungen, die das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks im Rahmen der Bestätigung einer Klageabweisung detailliert und leicht verständlich erörtert.