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Samstag, den 13. Nov. 2010

Alkohol Online durchreguliert  

.   Das Internet soll möglichst nicht reguliert werden, damit es sich entwickeln und wirtschaftlich Früchte tragen kann. Neue Entwicklungen sollen auch dem Staat und den Verbrauchern dienen. Das war die Grundeinstellung in den USA.

Alkohol und Drogen stellen den amerikanischen Geist jedoch vor besondere Herausforderungen. Vor knapp 10 Jahren wurden daher die Einzelstaaten ermächtigt, den Internetvertrieb von Alkohol nach eigenem Gutdünken zu regeln.

Das Gestrüpp der Regelungen ist genauso typisch wie die unterschiedlichen Regeln im Straf- oder auch Vertragsrecht. Eine kleine Übersicht behandelt die neueren Bestimmungen aus Verbraucher- und Lieferantensicht für den Alkoholvertrieb in Washington, DC, der amerikanischen Hauptstadt, und ihrem Weichbild.

Als Wirtschaftsanwalt weiß man, dass weitere Rechtsfragen zum Thema Online-Alkohol am besten gleich an den Spezialisten weitergeleitet werden. Wird es dem Datenschutz wie dem Alkohol ergehen? In diesen Tagen trifft die Diskussion um Internet Privacy auf das Interesse des Bundes.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.