Im nächsten Prozess warf RR 2007 dem Händler anonymisiert eine RICO-Verschwörung vor. Bei einem RR-Händlerempfang zahlte der Händler Eintritt, wurde jedoch von RR-Personal des Hotels verwiesen. Nun verklagt der Händler den Flugmotorenhersteller wegen vertragswidriger Verunglimpfung in beiden Fällen.
Das chicagoer Bundesberufungsgericht des siebten US-Bezirks bestätigt am 18. November 2010 die Klageabweisung im Fall Rain et al. v. Rolls-Royce Corporation, Az. 10-1290. Wenn in einer Klage nichts Unnötiges verunglimpfend behauptet wird, bietet das einzelstaatliche Recht einen absoluten Schutz für die in ihr enthaltenen rechtlich relevanten Behauptungen, erklärt es.
Dieser Schutz vor einer Haftung wegen Diffamierung durch Klage gilt nicht nur nach dem Recht der unerlaubten Handlung, Torts, sondern auch für vertragliche Diffamierungsverbote, entdeckt der United States Court of Appeals for the Seventh Circuit. Den Veranstaltungsvorfall stuft er als peinlich, jedoch nicht als Rufmord ein, aaO 18.