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Sonntag, den 21. Nov. 2010

Rasenmäherunfall: Produkthaftung in den USA

 
.   Der Kunde verletzt sich beim Fall unter seinen laufenden Rasenmäher. Er verklagt die Herstellerin, weil das zur Verhütung solcher Unfälle eingebaute elektrische Sicherungssystem nicht angeschlossen war. Das Gericht hält Produkthaftung für unanwendbar, weil der Kunde an seinem Unfall selbst schuld ist.

In Chicago entscheidet das Bundesberufungsgericht des siebten US-Bezirks für den Kunden. Das Verfahren in Malen v. MTD Produkts, Inc., Az. 08-3855, ist fortzusetzen, denn sowohl Produkthaftungsgrundsätze als auch Eigenhaftung können anwendbar sein. Die Abwägung aller Tatsachen und die rechtliche Würdigung müssen die Geschworenen vornehmen, entscheidet es.

Die ausführliche Urteilsbegründung vom 19. November 2010 erklärt lesenswert die anwendbaren Grundsätze der Gefährdungshaftung und der unerlaubten Handlung mit fahrlässiger Schadenszufügung sowie die in beiden Bereichen geltenden Kausalitätsprinzipien.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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