Diese Praxis weicht vom Üblichen ab: Ein freundlicher Hinweis auf eine mögliche Urheberrechtsverletzung reicht in der Regel. Wenn sich der Blogger auf die Fair Use-Ausnahme beruft, wird vielleicht geklagt, doch auch das ist selten.
Die neue Praxis der Urheberrechts-Trolls verdutzt auch Gerichte. Über einen Trend, der Zeitung die Erklärung aufzugeben, warum die Verwendung von Ausschnitten nicht als Fair Use zulässig sei, berichtet Steve Green Judge to Righthaven: Show why lawsuit shouldn't be dismissed am 22. November 2010 in der Las Vegas Sun.