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Mittwoch, den 24. Nov. 2010

Gleiche Prozesse vor zwei Gerichten

 
.   Das Race to the Courthouse ist unbeliebt. Oft wird die Klage überhastet vorbereitet, und der Anwalt haftet möglicherweise für Flüchtigkeiten, die eigentlich dem drängenden Mandanten zuzuschreiben sind. Richter sind auch nicht begeistert, wenn sie hastig verfasstes Gefasel lesen.

Und was geschieht, wenn zwei Klagen vor zwei Gerichten denselben Sachverhalt klären sollen? Ein simpler Ansatz lautet, der zuerst eingereichten Klage den Vortritt zu lassen und die zweite abzuweisen. Im US-Prozess ist dieses Ergebnis jedoch nicht zwingend. Die Gerichte müssen zahlreiche Faktoren abwägen. Klarheit schaffen die hierzu seltenen Berufungsurteile.

Im Fall Research Automation, Inc. v. Schrader-Bridgeport International, Inc., Az. 09-2232, erklärt das Bundesberufungsgericht des Siebten Bezirks in Chicago einmal grundlegend, welche Faktoren, darunter Convenience und Interests of Justice, die Bundesgerichte erster Instanz in seinem Sprengel prüfen müssen, aaO 8. Der am 23. November 2010 Sachverhalt betrifft einen Streit über von beiden Seiten behaupteten Vertragsverletzungen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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