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Sonntag, den 28. Nov. 2010

Versüßter Menschenhandel  

.   Süßigkeiten sollte man nicht von Kindergruppen kaufen, die sie auf der Straße feilbieten. Schließlich hat man gehört, dass Menschenhändler diese Kinder durch die Städte und Staaten treiben. Sie gehen nicht zur Schule, kennen ihren Aufenthaltsort nicht und finden keinen Ausweg aus ihrem Schicksal.

Google zeigt auf die Schnelle keinen stichhaltigen Beleg für aktuelle Misshandlungen dieser Art, als heute Kinder für die Organisation Teen Advancement an der Haustür die Ware anbieten. doch wird auf alte Berichte verwiesen. Zudem erscheinen zahlreiche Hinweise auf weitere Formen des Menschenhandels und sklavenartigen Missbrauchs in den USA.

Diese Gefahren betreffen das als Au Pair hoffnungsvoll einreisende Mädchen ebenso wie unter Waffendrohung schuftende Feldarbeiter, erklärt beispielsweise das die moderne Sklavenhaltung bekämpfende FTSblog.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.