Am 29. November 2010 entschied das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks in Philiadelphia im Fall Professional Cleaning and Innotivative Building Services, Inc. v. Kennedy Funding Inc. et al., Az. 09-3029, gegen das Unternehmen.
Selbst wenn es die vor der Gebührenzahlung erklärte Gebührenforderung nicht verstanden, jedoch wie vereinbart vorgeschossen habe, deute der Mangel an Verständnis klarer Darlehnsbedingungen nicht auf eine Ausnutzung eines Durchschnittsverbrauchers hin. Daher kommt weder eine Erstattung noch der dreifache Schadensersatz des Consumer Fraud Act, N.J. Stat. Ann. §56:8-2 (2010), in Frage.