Verbraucher bei gewerblichem Darlehn?
CK • Washington. Verbraucherschutz reklamierte das Unternehmen, als es seine Darlehnsverschaffungsgebühren zurückverlangte. Die Kreditfirma bot ihm wegen einer niedriger als erwarteten Bewertung des das Darlehn sichernden Grundstücks ein unerwartet niedriges Darlehn an, das das Unternehmen ablehnte.
Am 29. November 2010 entschied das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks in Philiadelphia im Fall Professional Cleaning and Innotivative Building Services, Inc. v. Kennedy Funding Inc. et al., Az. 09-3029, gegen das Unternehmen.
Selbst wenn es die vor der Gebührenzahlung erklärte Gebührenforderung nicht verstanden, jedoch wie vereinbart vorgeschossen habe, deute der Mangel an Verständnis klarer Darlehnsbedingungen nicht auf eine Ausnutzung eines Durchschnittsverbrauchers hin. Daher kommt weder eine Erstattung noch der dreifache Schadensersatz des Consumer Fraud Act, N.J. Stat. Ann. §56:8-2 (2010), in Frage.
Am 29. November 2010 entschied das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks in Philiadelphia im Fall Professional Cleaning and Innotivative Building Services, Inc. v. Kennedy Funding Inc. et al., Az. 09-3029, gegen das Unternehmen.
Selbst wenn es die vor der Gebührenzahlung erklärte Gebührenforderung nicht verstanden, jedoch wie vereinbart vorgeschossen habe, deute der Mangel an Verständnis klarer Darlehnsbedingungen nicht auf eine Ausnutzung eines Durchschnittsverbrauchers hin. Daher kommt weder eine Erstattung noch der dreifache Schadensersatz des Consumer Fraud Act, N.J. Stat. Ann. §56:8-2 (2010), in Frage.