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Montag, den 06. Dez. 2010

Deliktische Haftung des Feindstaats  

.   Ein Bombenanschlag löst emotionale Schäden bei Opfern und Verwandten aus. Der Feindstaat genießt in der Regel Immunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act vor amerikanischen Gerichten.

Der Bombenanschlag in Beirut von 1983 unterliegt jedoch einer nachfolgenden, rückwirkenden Beschränkung dieses Grundsatzes, entscheidet das Bundesgericht der Hauptstadt im Fall Emma Jean Anderson et al. v. Islamic Republic of Iran et al., Az. 08-535.

Neben der Zuständigkeitsfrage und der eines Versäumnisurteils gegen einen Souverän erörtert das Gericht auch die nach unterschiedlichem einzelstaatlichen Recht anwendbaren Grundsätze für ein Schmerzensgeld.

Die kausale Verbindung des Iran zum Anschlag und Schaden stellt es am 1. Dezember 2010 fest. Die Haftung dem Grunde nach bejaht es. Die Ermittlung des Schadensersatzes bleibt dem nächsten Verfahrensschritt vorbehalten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.