Fishing Expeditions dürfen die Beweisverfahren nicht sein, und die Anwälte der Parteien kämpfen hart um jedes Blatt Papier und jede Vernehmung. Doch die Wirkung ist aus Parteiensicht oft diesselbe.
Verheerender wird es, wenn sich danach der Staat an die ausgetauschten Beweismittel macht. Das kann er, beispielsweise im Rahmen eines Grand Jury-Strafvorverfahrens. Im Fall In re: Grand Jury Subpoenas served on White & Case et al., Az. 10-15758, bestätigte das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks am 7. Dezember 2010 die Zulässigkeit der Auskunftsaufforderungen - gegen die Anträge der Anwaltskanzleien, die die Beweise ihrer Mandanten vor dem staatsanwaltschaftlichen Zugriff schützen wollten.