Trotz Corporation in den USA: Zugriff auf die Mutter
CK • Washington. Man muss den Mandanten immer abraten, und immer wieder wollen sie es doch: Die zu 100% von der Muttergesellschaft im Ausland gehaltene Tochtergesellschaft in den USA. Die Alternative lautet: Die Anteile streuen. Bei der deutschen GmbH kann beispielsweise je ein Drittel der Shares der USA-Corporation der GmbH und ihren beiden Gesellschaftern gehören.
Warum? Die Alleingesellschafterstellung steigert erstens das Risiko der Durchgriffshaftung und erlaubt zweitens dem amerikanischen Gericht bei einer Klage gegen die GmbH wegen US-Aktivitäten, die Gerichtsbarkeit über die Mutter auszuüben, indem es die US-Gesellschaft als Alter Ego der Mutter ignoriert. Die Corporation verfehlt dann den Zweck, die Mutter vor der Haftung in den USA zu isolieren.
Im Fall IMARK Marketing Services, LLC v. Geoplast SPA, Az. 10-0347, bekam dies eine italienische Herstellerin vor dem Bundesgericht der Hauptstadt am 6. Dezember 2010 zu spüren. Ein weiterer vom Gericht erwogener Faktor war die Begleichung von Rechnungen der Tochter, die nicht einmal ein Bankkonto in den USA eröffnet hatte, durch die Mutter.
Warum? Die Alleingesellschafterstellung steigert erstens das Risiko der Durchgriffshaftung und erlaubt zweitens dem amerikanischen Gericht bei einer Klage gegen die GmbH wegen US-Aktivitäten, die Gerichtsbarkeit über die Mutter auszuüben, indem es die US-Gesellschaft als Alter Ego der Mutter ignoriert. Die Corporation verfehlt dann den Zweck, die Mutter vor der Haftung in den USA zu isolieren.
Im Fall IMARK Marketing Services, LLC v. Geoplast SPA, Az. 10-0347, bekam dies eine italienische Herstellerin vor dem Bundesgericht der Hauptstadt am 6. Dezember 2010 zu spüren. Ein weiterer vom Gericht erwogener Faktor war die Begleichung von Rechnungen der Tochter, die nicht einmal ein Bankkonto in den USA eröffnet hatte, durch die Mutter.