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Freitag, den 10. Dez. 2010

Trotz Corporation in den USA: Zugriff auf die Mutter  

.   Man muss den Mandanten immer abraten, und immer wieder wollen sie es doch: Die zu 100% von der Muttergesellschaft im Ausland gehaltene Tochtergesellschaft in den USA. Die Alternative lautet: Die Anteile streuen. Bei der deutschen GmbH kann beispielsweise je ein Drittel der Shares der USA-Corporation der GmbH und ihren beiden Gesellschaftern gehören.

Warum? Die Alleingesellschafterstellung steigert erstens das Risiko der Durchgriffshaftung und erlaubt zweitens dem amerikanischen Gericht bei einer Klage gegen die GmbH wegen US-Aktivitäten, die Gerichtsbarkeit über die Mutter auszuüben, indem es die US-Gesellschaft als Alter Ego der Mutter ignoriert. Die Corporation verfehlt dann den Zweck, die Mutter vor der Haftung in den USA zu isolieren.

Im Fall IMARK Marketing Services, LLC v. Geoplast SPA, Az. 10-0347, bekam dies eine italienische Herstellerin vor dem Bundesgericht der Hauptstadt am 6. Dezember 2010 zu spüren. Ein weiterer vom Gericht erwogener Faktor war die Begleichung von Rechnungen der Tochter, die nicht einmal ein Bankkonto in den USA eröffnet hatte, durch die Mutter.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.