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Dienstag, den 14. Dez. 2010

Brisantes Urteil: WoW, Cheats, Bots, Copyright  

.   Nach der Erstmeldung bei Twitter: @USAnwalt DMCA-Verletzung durch WoW Robot? MDY Industries, LLC v. Blizzard Entertainment, Inc., 9th Cir. 14 DEZ 2010: http://wow.rex.im nun die erste Auswertung des brisanten Urteils.

Rechtsfrage: Haftet der Anbieter von Glider, des das Videospiel World of Warcraft beschleunigenden Bots, für Urheberrechtsverletzung nach dem Digital Millennium Copyright Act und Vertragsbruch, und ist er nach dem Recht der unerlaubten Handlungen wegen Eingriffs in Verträge mit Dritten haftbar?

Urteil: Az. 09-15932. 47 Seiten. Knapp 30 reine Rechtsausführungen ohne Subsumtion.

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks, der Ninth Circuit in San Francisco, bricht in seiner DCMA-Auslegung mit dem Spezialgericht, dem United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, DC.

Ergebnis: Bots wie Glider, und Cheats, können Lizenzen und Verträge des WoW-Videospiels verletzen.

Das Gericht unterscheidet genau die Lizenzbedingungen, Conditions, von den Vertragsversprechen, Covenants, die in denselben EULA und ToU enthalten sind. Auf die Bezeichnung in EULA/ToU kommt es nicht an. Entscheidend ist, ob die urheberrechtlichen Nutzungsbedingungen nach dem Copyright Act oder die Vertragsverpflichtungen berührt sind.

Neben dem Vertrags- und Urheberrecht kann auch ein deliktischer Anspruch bestehen: Wegen unerlaubten Eingriffs in die Vertragsbeziehungen zwischen dem Game-Anbieter und den die Bots nutzenden Kunden.

Der Fall kehrt nach amerikanischem Prozessrecht nun zurück ans Gericht der ersten Instanz, wo die Geschworenen der Jury die Subsumtion vornehmen.

Das Urteil eröffnet den Weg zum Supreme Court der Vereinigten Staaten in Washington, DC. Zuvor muss es allerdings noch gründlich ausgewertet werden.


Dienstag, den 14. Dez. 2010

Umzug der Corporation in den USA  

.   Umziehen ist teuer. Das gilt erst recht für die Corporation in den USA. Jeder Staat hat sein eigenes Handelsregister. Hin- und Herschieben gibt es nicht. Gründer sollten sich daher den Sitzstaat gut auswählen.

Im anderen Staat eine neue Gesellschaft gründen, kann ein paar tausend Dollar kosten. Die bestehende Corporation im ersten Staat auflösen kostet manchmal mehr. Die steuerneutrale Übertragung der Assets durch einen Merger macht auch eine Menge aus.

Die zeitliche Abfolge ist auch wichtig. Am 31. Dezember löschen und am 1. Januar neu gründen bringt nichts. Wo bleibt dabei die Übernahme? Der steuerneutrale Merger? Und zudem: Die erste Corporation besteht in Liquidation weiter, sodass auch die amtlichen Meldegebühren und Steuern anfallen, bis die Auflösung abgeschlossen ist.

Manchmal ist es schneller, einfacher und billiger, mit der bestehenden Gesellschaft im anderen Staat aufzutreten, wo sie schlicht angemeldet wird. Das ist recht üblich.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.