Rechtsfrage: Haftet der Anbieter von Glider, des das Videospiel World of Warcraft beschleunigenden Bots, für Urheberrechtsverletzung nach dem Digital Millennium Copyright Act und Vertragsbruch, und ist er nach dem Recht der unerlaubten Handlungen wegen Eingriffs in Verträge mit Dritten haftbar?
Urteil: Az. 09-15932. 47 Seiten. Knapp 30 reine Rechtsausführungen ohne Subsumtion.
Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks, der Ninth Circuit in San Francisco, bricht in seiner DCMA-Auslegung mit dem Spezialgericht, dem United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, DC.
Ergebnis: Bots wie Glider, und Cheats, können Lizenzen und Verträge des WoW-Videospiels verletzen.
Das Gericht unterscheidet genau die Lizenzbedingungen, Conditions, von den Vertragsversprechen, Covenants, die in denselben EULA und ToU enthalten sind. Auf die Bezeichnung in EULA/ToU kommt es nicht an. Entscheidend ist, ob die urheberrechtlichen Nutzungsbedingungen nach dem Copyright Act oder die Vertragsverpflichtungen berührt sind.
Neben dem Vertrags- und Urheberrecht kann auch ein deliktischer Anspruch bestehen: Wegen unerlaubten Eingriffs in die Vertragsbeziehungen zwischen dem Game-Anbieter und den die Bots nutzenden Kunden.
Der Fall kehrt nach amerikanischem Prozessrecht nun zurück ans Gericht der ersten Instanz, wo die Geschworenen der Jury die Subsumtion vornehmen.
Das Urteil eröffnet den Weg zum Supreme Court der Vereinigten Staaten in Washington, DC. Zuvor muss es allerdings noch gründlich ausgewertet werden.