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Freitag, den 17. Dez. 2010

Kampf dem Spam: Haftet Domainregistrar?

 
.   Soll der Domainregistrar, bei dem ein Spammer eine Spamdomain anonym anmelden kann, für ein Urteil über $1.125.000 gegen den unauffindbaren Spammer haften, weil der Registrar die anonyme Anmeldung ermöglicht?

In San Francisco entschied am 16. Dezember 2010 das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA im Fall Daniel Balsam v. Tucows Inc., Az. 09-17625, gegen das Spamopfer. Das behauptete Konzept einer Drittbegünstigung durch den Registrar­akkreditierungs­vertrag von ICANN mit dem Registrar greife nicht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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