Wer sich nicht an diese Regel hält und die Spoliation of Evidence geschehen lässt oder gar fördert, setzt sich im Prozess Sanktionen aus. Diese können die Abweisung von Einreden und Einwendungen zur Vermutung des ungünstigen Beweises oder auch zur Klageabweisung oder Verurteilung reichen.
Dabei steht dem Gericht viel Ermessen zu. Am 20. Dezember 2010 wurden gelinde Sanktionen in der Revision genehmigt: Union Pump Co. v. Centrifugal Technology, Inc. Das Gericht hatte nach einem Geschworenenspruch von 2,1 Mio. Dollar keinen Anlass gesehen, der beweisunterdrückenden Partei weitere gerechtigkeitsfördernde Maßnahmen aufzuerlegen.
Die Beklagte hatte ernormes Glück. Sie hatte streiterhebliche CAD-Dateien von Bändern und Festplatten gelöscht und sich selbst des Beweises überführt, rechtwidrig bestimmte Dateien der Klägerin über ein Pumpendesign zu besitzen und gewerblich auszuschlachten. Der Juryspruch orientierte sich am Unternehmenswert. Den setzte das Gericht in ein Urteil um.