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Freitag, den 24. Dez. 2010

Im Namen des Volkes gegen Unbekannt  

NG - Washington.   Während in Deutschland Gerichtsentscheidungen aufgrund des Datenschutzes sowie anderer schützenswerter Rechte grundsätzlich nur anonymisiert veröffentlicht werden, sieht dies die amerikanische Veröffentlichungspraxis nicht vor. Hier werden die Urteile stehts mit vollen Parteiennamen dem Volk zugänglich gemacht.

In der am 22. Dezember 2010 vom Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks veröffentlichten Entscheidung United States of America v. Anonymous Defendant No. 10-1033 fällt das Gericht allerdings das Urteil gegen einen anonymen Angeklagten.

Daher macht es von dem Grundsatz der vollen Namensnennung aufgrund einer Kronzeugenregelung und unter Geheimhaltungsgesichtspunkten - die Akten bleiben under Seal - eine Ausnahme, da der Angeklagte für die Ermittler wertvolle Informationen der Drogenszene preisgegeben hatte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.