Der Rechtsfriede kollidiert mit Neid, als ein Erfinder Erfolg und massig Geld genießt, während der andere darbt. Der Arme verklagt den Reichen.
Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, schildert das Drama nachvollziehbar und bestätigt das Untergericht im Fall Shum v. Intel et al., Az. 09-1385, am 22. Dezember 2010: Ansprüche aus Vertrag und deliktischer Haftung bestehen nicht.