Beweis frisiert: Kanzlei haftet für $387.738,07
CK • Washington. Sexsklaverei hielt die Bedienung dem Restaurant vor. Davon blieb nach ihrer Vernehmung und der ihrer Kollegen nichts übrig. Doch ihre Anwälte beharrten darauf. Sie ergänzten das Wortprotokoll ihrer Deposition mit 868 Änderungen.
Das Restaurant beantragte deshalb die Verurteilung der Anwälte als Sanktion für die Fälschung des Transcripts. Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks bestätigte am 28. Dezember 2010 in Floride Norelus v. Denny's Inc., Az. 07-14077, diese Maßregelung.
Die Anwaltskanzlei schuldet für die Beweismanipulation die Kosten, die der ihr nachfolgende Prozessabschnitt verursachte: $387.738,07.
Das Restaurant beantragte deshalb die Verurteilung der Anwälte als Sanktion für die Fälschung des Transcripts. Das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks bestätigte am 28. Dezember 2010 in Floride Norelus v. Denny's Inc., Az. 07-14077, diese Maßregelung.
Die Anwaltskanzlei schuldet für die Beweismanipulation die Kosten, die der ihr nachfolgende Prozessabschnitt verursachte: $387.738,07.