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Mittwoch, den 29. Dez. 2010

Beweis frisiert: Kanzlei haftet für $387.738,07  

.   Sexsklaverei hielt die Bedienung dem Restau­rant vor. Davon blieb nach ihrer Vernehmung und der ihrer Kollegen nichts übrig. Doch ihre Anwälte beharrten darauf. Sie ergänzten das Wort­protokoll ihrer Deposition mit 868 Änderungen.

Das Restaurant beantragte deshalb die Verur­teilung der Anwälte als Sanktion für die Fälschung des Transcripts. Das Bundes­berufungs­gericht des elften US-Bezirks bestätigte am 28. Dezember 2010 in Floride Norelus v. Denny's Inc., Az. 07-14077, diese Maßregelung.

Die Anwalts­kanzlei schuldet für die Beweis­manipulation die Kosten, die der ihr nachfol­gende Prozess­abschnitt verursachte: $387.738,07.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.