Die Frage der Zuständigkeit für bezirksfremde oder ausländische Beklagte stellt sich häufig. Statt von örtlicher Zuständigkeit wird in den USA von personal Jurisdiction gesprochen. In diesem Fall geht es zunächst nur um die Zuständigkeit zur Feststellung der Zuständigkeit über die beklagte Person.
Dürfen die Kläger dazu den ortsfremde Hersteller, der keine Platinen in der Hauptstadt verkaufte, im Beweisausforschungsverfahren, Discovery, vernehmen? Ja, entscheidet das Bundesgericht Washingtons am 23. Dezember 2010 im Fall In the Matter of the Fort Totten Metrorail Cases Arising out of the Events of June 22, 2009, Az. 10-0314.
Für die Ermittlung der Zuständigkeit müssen sich alle Parteien - auch die Kläger selbst - dem oft aufwendigen Beweisverfahren mit der Vernehmung von Parteien und Zeugen sowie der gegenseitigen Akteneinsicht unterwerfen. Dazu reicht nach einem 30 Jahre alten Präzedenzfall des Supreme Court, World-Wide Volkswagen Corp. v. Woodson, 444 U.S. 286, 297 (1980), und einem Urteil gegen Fiat von 1982 bereits, wenn das Produkt vorhersehbar in wesentlichen Mengen in den Gerichtsbezirk gelangte. Der lesenswerte Beweisbeschluss erklärt ausführlich die Rechtsgrundlagen.
Aus diesem Beschluss leitet sich jedoch nicht ab, dass die gerichtliche Zuständigkeit für das Hauptverfahren besteht. Darüber dürfen sich die Parteien nach der jurisdictional Discovery und ihrer Auswertung sowie einer weiteren Entscheidung des Gerichts streiten. Manchmal dauert allein der Zuständigkeitsstreit Jahrzehnte.