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Freitag, den 31. Dez. 2010

Der Anwalt reagiert prompt  

.   Verjährungsfristen wirken in den USA nicht zum Jahresende. Drei Jahre sind drei Jahre. Nicht drei Jahre und der Rest des laufenden Jahres.

Daher kann der amerikanische Anwalt ohne Fristenhektik das Jahr nahezu besinnlich abschließen und beispielsweise die Werbung der Ärzte lesen.

Da heißt es: Bin einem Arztverein beigetreten. Treten auch Sie bei. $45 im Monat. Ich garantiere dann den Rückruf. Die persönliche Vorstellung bei Spezialisten. Gelegentlich gar ein Gespräch über Ihre Gesundheit.

Hmm, überlegt der Anwalt. Sollen wir das auch für unsere Mandanten einführen? $1000 Jahresbeitrag im Jahr? 10% Honorarnachlass? $10000 für 20%?

Ach, denkt der Anwalt. Unsere Mandanten fallen auf plumpe Tricks nicht herein. Fragen beantworten wir ohnehin prompt. Persönliche Gespräche, EMail, IM, Skype oder Facebook sind normal. Genauso die Bereitstellung von Experten. Vereinsmeierei verbessert nicht die Beratung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.