Die Fernsehhüter der USA - Federal Communication Commission - sahen darin ihre Unanständigkeitsregeln - Indecency Standards - verletzt und verhängten gegen die ausstrahlenden Fernsehanstalten von ABC eine Geldstrafe sowie den Verlust der Fernsehlizenzen.
In seiner Entscheidung vom 4. Januar 2011 hat das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA dem Antrag der Fernsehsender auf Überprüfung des Ausgangsurteils im Fall ABC Inc. et al v. Federal Communications Commission, Az: 08-0841 stattgegeben und den Lizenzverlust aufgehoben. Der United States Court of Appeals for the Second Circuit führt dazu aus, dass die Unanständigkeitsregeln der FCC zu undefiniert seien. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Person von normalem Verstand nicht die Möglichkeit hat festzustellen, was nun erlaubt ist und was nicht.
Das sah das Gericht bei den Indecency Standards der FCC, die dann von unsittlichem Material sprechen, wenn sexuelle oder ausscheidende Organe beschrieben oder gezeigt werden und offensichlich, gemessen an üblichen Standards für das Fernsehmedium, widerwärtig seien, als gegeben an.