Oft fruchten auch wohlbegründete Anträge auf die Verweisung einer Klage an ein anderes Gericht wenig. Dann muss der Beklagte zum Holzhammer greifen: Dem Mandamus-Antrag. Verliert man, bleibt man einem zutiefst gekränkten Richter ausgeliefert. Für den Eastern District ist bereits eine Serie solcher Anträge bekannt.
Im Fall In re Microsoft Corp., Az. 10-M944, verfasste das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, am 5. Januar 2011 eine lesenswerte Begründung für einen Mandamusbeschluss. Der gibt dem Bundesgericht in Texas auf, den Fall nach Washington zu verweisen. Materiell geht es um einen Patentstreit über die Verletzung von Spracherkennungssoftware.