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Donnerstag, den 06. Jan. 2011

Holzhammer im beklagtenfeindlichen Forum  

.   Nicht nur beklagte Unternehmen aus Europa, auch Amerikaner fürchten sich vor manchen Gerichten. Der United States District Court for the Eastern District of Texas gehört zu den Berüchtigten. Kläger lieben das Forum.

Oft fruchten auch wohlbegründete Anträge auf die Verweisung einer Klage an ein anderes Gericht wenig. Dann muss der Beklagte zum Holzhammer greifen: Dem Mandamus-Antrag. Verliert man, bleibt man einem zutiefst gekränkten Richter ausgeliefert. Für den Eastern District ist bereits eine Serie solcher Anträge bekannt.

Im Fall In re Microsoft Corp., Az. 10-M944, verfasste das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, am 5. Januar 2011 eine lesenswerte Begründung für einen Mandamusbeschluss. Der gibt dem Bundesgericht in Texas auf, den Fall nach Washington zu verweisen. Materiell geht es um einen Patentstreit über die Verletzung von Spracherkennungssoftware.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.