×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 07. Jan. 2011

Das juristisch definierte Kind

 
NG - Washington.   In seiner Entscheidung vom 4. Januar 2011 erklärt das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA im Fall Karen K. Capato v. Commissioner of Social Security, Az. 08-cv-05405, ausführlich, wann ein Kind ein Kind nach dem Social Security Act ist.

Die Klägerin, Witwe von Herrn Capato, hatte sich nach dessen Krebstod mit dessem nach Ausbruch der Krankheit vorsorglich eingefrorenem Samen künstlich befruchten lassen und Zwillinge auf die Welt gebracht. Für diese wollte sie nun Halbwaisenrente - Child Survivor Benefits - bei der Beklagten beantragen. Dies lehnte diese jedoch ab, da die nach dem Tod erzeugten Zwillinge keine Kinder des Verstorbenen nach den gesetzlichen Definitionen seien.

Lesenswert führt der United States Court of Appeals for the Third Circuit die Schwierigkeiten der Subsumtion unter Normen aus, die entstanden sind, bevor man eine Vorstellung von Technologien und Möglichkeiten der heutigen, neuen Welt besass und entscheidet sich selbst nach der eigenen Subsumtion für die Existenz der Kinder vor dem Gesetz.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER