Die Klägerin, Witwe von Herrn Capato, hatte sich nach dessen Krebstod mit dessem nach Ausbruch der Krankheit vorsorglich eingefrorenem Samen künstlich befruchten lassen und Zwillinge auf die Welt gebracht. Für diese wollte sie nun Halbwaisenrente - Child Survivor Benefits - bei der Beklagten beantragen. Dies lehnte diese jedoch ab, da die nach dem Tod erzeugten Zwillinge keine Kinder des Verstorbenen nach den gesetzlichen Definitionen seien.
Lesenswert führt der United States Court of Appeals for the Third Circuit die Schwierigkeiten der Subsumtion unter Normen aus, die entstanden sind, bevor man eine Vorstellung von Technologien und Möglichkeiten der heutigen, neuen Welt besass und entscheidet sich selbst nach der eigenen Subsumtion für die Existenz der Kinder vor dem Gesetz.