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Freitag, den 14. Jan. 2011

Die eingesandte Idee: Haftet Empfänger?

 
.   Erfinder haben es schwer. Die meisten Unternehmen lehnen eingesandte Ideen strikt ab. Sie wollen vermeiden, dass eigene und fremde Ideen vermischt werden und zur Haftung führen.

Die Beklagte in Candice Cole v. Sandel Medical Industries, Az. 10-50545, machte es Erfindern einfach: Sie dürfen über ein Online-Formular ihre Idee einsenden und erhalten je nach Eignung der Idee für die Produktion eine Absage, einen Vertrag und bei Erfolg gar eine Vergütung. Patentfähige Ideen werden besonders belohnt.

Die Klägerin sandte eine Idee ein, die einer vorhandenen Produktlinie der Beklagten entsprach. Als die Erfinderin mit der kulanzweise angebotenen Vergütung nicht einverstanden war, klagte sie auf eine Million Dollar - und verlor. Sie erhielt gar nichts.

Ihr Verlust, den das Gericht mit einer lehrreichen Begründung belegt, ist ein Gewinn für Erfinder und Unternehmen: Die einen ermutigt das Urteil vom 13. Januar 2011, Kundenvorschläge für Verbesserungen und andere Ideen auf diese rechtssichere Weise in Empfang zu nehmen. Die anderen erhalten eine praktikable Gelegenheit, ihre Idee einzureichen, ohne wie allgemein erwarten zu müssen, dass der Vorschlag ungelesen retourniert wird oder im Müll landet.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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