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Mittwoch, den 19. Jan. 2011

Datenschutz: Der US-Supreme Court kneift

 
.   Die Bush-Regierung hatte neue Background Checks für Zuliefererpersonal eingeführt. Eine Gruppe wissenschaftlicher NASA-Zulieferer hielt die Fragen für zu persönlich und durch die Verfassung vor dem Zugriff des Staates geschützt.

Der Datenschutzfall NASA v. Nelson, Az. 09-530, schaffte es bis zum Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC. Am 19. Januar 2011 entschied der Supreme Court für den Staat.

Ob überhaupt Datenschutzfragen, Privacy Issues, von verfassungsrechtlicher Bedeutung anstehen, beantwortet er bewusst nicht. Stattdessen stützt er seine Entscheidung auf die Prüfung der gesetzlichen Vorkehrungen, die der Staat für Personalakten anwendet, sowie des Inhaltes der gerügten Fragen. Diese seien seit eh und je üblich und verletzten keine Rechte.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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