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Donnerstag, den 20. Jan. 2011

Griechenland mit Italien gegen Deutschland  

.   Griechenland schließt sich dem Verfahren Deutschlands gegen Italien vor dem Inter­nationalen Gerichtshof an, der am 17. Januar 2011 in einer Mitteilung den Verfahrens­stand und den griechischen Antrag darstellte.

Deutschland hatte den Prozess gegen Italien zur Abwehr staats­immunitäts­verletzender Maßnahmen italie­nischer Gerichte ange­strengt. Italienische Gerichte hatten Nazi-Opfern Schadens­ersatz zugesprochen, den diese unter anderem durch die Vollstreckung in deutsche Anwesen in Italien einziehen wollen.

Der Prozess vor dem Internatio­nalen Gerichtshof kann auch Auswirkungen in den USA und anderenorts außerhalb der beteiligten Staaten entfalten.


Donnerstag, den 20. Jan. 2011

Referendarin am Supreme Court  

NG - Washington.   Natürlich sollte jeder Referendar, der das Glück hat, in der schönen Hauptstadt Washington DC seine Wahlstation zu absolvieren, einen Besuch beim obersten Gerichtshof der USA, dem Supreme Court of the United States, einplanen. Als Bundesgericht ist er zuständig für Streitigkeiten, die aufgrund der Verfassung, Constitution, oder aus Bundesrecht entstehen. Dabei ergbt sich die Streitfrage nahezu immer aus einer Entscheidung eines unteren Gerichts. Hat der Supreme Court einen Revisionsantrag eines beim Supreme Court zugelassenen Anwalts angenommen, folgt die mündliche Verhandlung, Oral Argument, vor den neun Richtern.

Nachdem man dann nach den Kontrollen seinen Platz im Gerichtssaal eingenommen hat, ertönt fünf Minuten vor Verhandlungsbeginn eine Glocke. Dann betreten die neun Richter, bestehend aus dem Vorsitzenden, Chief Justice, und den acht weiteren Richter, Associate Justices, den Gerichtssaal, wobei der Gerichtsdiener, Marshall, zweimal mit dem Gavel auf den Tisch klopft und die Richter mit den Worten ankündigt:
The Honorable, the Chief Justice and the Associate Justices of the Supreme Court of the United States. Oyez, Oyez, Oyez, all persons haveing business before the Honorable, the Supreme Court are admonished to draw near and give their attention, for the Court is now sitting. God save the United States and this Honorable Court.
An einem Oral Argument Day, zu denen das Gericht nur in den Monaten von Oktober bis April zusammentritt, finden jeweils zwei Termine von einer Stunde am Vormittag statt - mit der Möglichkeit, weitere auf den Nachmittag zu legen.

Jedes Argument ist auf eine Stunde terminiert, und jede Partei erhält exakt eine halbe Stunde Redezeit. Intensiv, meist monatelang, bereiten sie sich auf diese 30 Minuten vor. Allerdings wird der Vortrag der Parteien schnell von den Fragen der Richter unterbrochen, die wie in einem Verhör die Position der Partei auseinander nehmen. Die Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen kennt das Revisionsverfahren vor dem Supreme Court nicht. Der Partei bleibt nur die halbe Stunde vor dem Gericht, um die Richter zu überzeugen - der Rest der Sache wird, wie man im Juristendeutsch so schön sagt, ausgeschrieben. Was einen deutschen Referendar dann doch, angesichts des doch zeremoniellen Akts des Einzugs der Richter, verwundert, ist die Tatsache, dass die Richter sich teilweise in ihren riesigen Richterstühlen mit Kippfunktion gemütlich zurücklehnen und während der Verhandlung ihren Kaffee aus der typisch amerikanischen Mugtasse trinken. Solch eine Gelassenheit der Richter lernt man im Referendariat in deutschen Gerichtssälen wohl eher selten kennen.

Weitere interessante Einblicke zeigt einem der Film im Gerichtstheater. Hier lernten wir, dass die Richter vor der Verhandlung nicht gemeinsam über den Fall sprechen - es also nicht, wie aus der Ausbildung z.B. am Landgericht bekannt ist, eine gemeinsame Vorbereitung des Verhandlungstages gibt. An einem Verhandlungstag ruft eine Glocke, die in jedem Richterbüro klingelt, diese zum Verhandlungsbeginn in das Robenzimmer zum Anlegen der Robe zusammen. Dort begrüssen sich die Richter, und der Chief Justice gibt dann an, wann es Zeit ist, die Verhandlungen zu beginnen. Erst in der mündlichen Verhandlung erhalten die Richter die Möglichkeit, durch die Fragen einen Einblick zu gewinnen, wie die Kollegen den Fall beurteilen. Danach treten die Richter innerhalb von zwei bis drei Tagen zusammen, um den Fall gemeinsam zu diskutieren und den Weg einer Entscheidung zu bahnen. Dabei gilt für die Richter die goldene Regel, dass niemand am Beratungstisch im Beratungszimmer, zu dem nur die Richter Zugang haben, zweimal spricht, bevor nicht jeder einmal das Wort hatte und seine Meinung zu dem Fall kundtun konnte. Es folgt dann die Abstimmung über den Fall und die Niederschrift der Entscheidung, wobei es die Aufgabe des Chief Justice ist, die Entscheidung niederzuschreiben oder zu delegieren, wenn er in der Mehrheit ist. Ist er in der Minderheit, ist es seine Aufgabe, die Meinung der Minderheit zu verfassen oder diese Aufgabe zu delegieren.


Donnerstag, den 20. Jan. 2011

Datenschutz: Der US-Supreme Court kneift  

.   Die Bush-Regierung hatte neue Background Checks für Zuliefererpersonal eingeführt. Eine Gruppe wissenschaftlicher NASA-Zulieferer hielt die Fragen für zu persönlich und durch die Verfassung vor dem Zugriff des Staates geschützt.

Der Datenschutzfall NASA v. Nelson, Az. 09-530, schaffte es bis zum Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC. Am 19. Januar 2011 entschied der Supreme Court für den Staat.

Ob überhaupt Datenschutzfragen, Privacy Issues, von verfassungsrechtlicher Bedeutung anstehen, beantwortet er bewusst nicht. Stattdessen stützt er seine Entscheidung auf die Prüfung der gesetzlichen Vorkehrungen, die der Staat für Personalakten anwendet, sowie des Inhaltes der gerügten Fragen. Diese seien seit eh und je üblich und verletzten keine Rechte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.