Beim Verlassen eines Starbucks vergaß der Kläger, der als Clown im New Yorker Central Park arbeitet, seinen Rucksack samt Luftpumpe zum Ballonaufblasen. Darin sieht das Strafgesetz von New York das wissentliche Plazieren einer unechten Bombe an einem öffentlichen Platz, das geeignet ist, bei der Bevölkerung Besorgnis auszulösen. Zwei Tage später wurde der Kläger in seinem Clowns-Kostüm festgenommen. Dem folgten eine Befragung, Wohnungsdurchsuchung und Freilassung nach viereinhalb Stunden.
Das Untergericht begründete die Klageabweisung damit, dass Polizisten vor einer Klage durch die beschränkte Immunität, qualified Immunity, geschützt sind.
Der Kläger bestreitet nicht, den Gegenstand abgelegt zu haben, argumentiert jedoch, er habe keine nachgeahmte Bombe abgelegt, da es sich offensichtlich um eine funktionsfähige Luftpumpe handelt. Zudem bestreitet er die qualified Immunity.
Das Bundesberufungsgericht weist die Argumente des Klägers zurück. Die Immunität der Polizeibeamten ist nur dann nicht anzunehmen, wenn sie bei der Festnahme bösgläubig oder ohne begründeten Verdacht handelten. Eine derartige Absicht der Polizei kann der Kläger nicht nachweisen.
Das Urteil bietet einen interessanten Einblick in die Einzelheiten der qualified Immunity sowie eine erheiternde Beschreibung, wie New Yorker Starbucks-Angestellte auf die Ausrüstung eines Berufsclowns reagieren.