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Dienstag, den 25. Jan. 2011

Jahrestag des Abtreibungsurteils  

NG - Washington.   Auch noch 38 Jahre nach der Entscheidung erregt einer der berühmtesten Fälle des obersten Gerichtshofes der USA die Gemüter. Im Fall Roe v. Wade hatte der Supreme Court of the United States am 22. Januar 1973 mit einer Entscheidung von 7:2 der neun Richter Abtreibungen in den ersten 90 Tagen der Schwangerschaft für zulässig erklärt.

Im Ausgangsfall hatte die Klägerin gegen das Recht des Staates Texas geklagt, das zu diesem Zeitpunkt Abtreibungen unter Ausnahme der Gefährdung des Lebens der Mutter verbot. Abzuwägen waren für das Gericht damals das Recht der Frau auf Right of Privacy gegenüber dem Interesse des Staates Gesundheit, Sicherheit und die Wertvorstellungen der Gesellschaft regulieren zu dürfen und ob dieses das Recht der Frau überwiegt.

In seiner Entscheidung hat sich das Gericht dann zum einen mit der Frage auseinandergesetzt, ab wann ein Mensch ein Mensch im Sinne des Gesetzes ist, sowie festgelegt, dass eine Frau nach freier Entscheidung in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft das Recht auf eine Abtreibung hat, das vom vierten bis sechsten Monat der Staat Abtreibungsregeln zum Wohle der Gesundheit der Frau treffen kann, und dass es vom siebten Monat einer Schwangerschaft an Aufgabe des Staates ist, das menschliche Leben im Bauch der Mutter zu schützen mit der Einschränkung, dass auch hier zum Schutz des Lebens der Mutter eine Abtreibung noch möglich sein muss.

Zum Jahrenstag der Entscheidung gehen sowohl Kritiker als auch Befürworter der Entscheidung für ihre Ansicht auf die Straße, und auch der President gibt eine Presseerklärung ab.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.