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Freitag, den 28. Jan. 2011

Stippvisite im Court of Federal Claims  

NK - Washington   Ein Pendant zum United States Court of Federal Claims gibt es in Deutschland nicht. Dies bemerkten wir Referendarinnen bei einem oral Argument. Zuhörer sind hier eine Seltenheit, wie wir aus der überraschten Frage des Attorney for the Government schließen, der uns vor Sitzungsbeginn fragt, ob wir wüßten, worum es hier geht. Kurz fasste er den Interns from Germany die anwesenden Parteien sowie die Art der abzuurteilenden Fälle zusammen.

Bei diesem Gericht sind ausschließlich Klagen aus ganz Amerika gegen die Vereinigten Staaten anhängig, z.B. Klagen von Steuerzahlern oder Fälle aus dem Öffentlichen Beschaffungswesen. Die Vereinigten Staaten von Amerika, stets auf Beklagtenseite, vertritt ein Anwalt des Justizministeriums. Der Klägeranwalt gibt seine Auffassung des Falles wieder. Erst nach etwa 15 Minuten stellt die Richterin Fragen. Es folgt der lange Vortrag des Vertreters der Vereinigten Staaten, bevor abschließend der Kläger ein weiteres Mal zu Wort kommt. Die Anwälte wechseln zum Vortrag jeweils von ihren seitlichen Plätzen am Tisch zu einem Rednerpult vor der Richterbank.

Bereits optisch unterscheidet sich auch dieses Gerichtsgebäude deutlich von Gerichtsbauten, wie wir sie aus Deutschland kennen. Sobald man aus dem Aufzug tritt, gleicht die Atmosphäre eher der Lobby eines gediegenen Hotels als einem Gerichtsflur.

Der Genuss eines Kaffees im Original-Starbucks-Becher während der gesamten Sitzung macht - wie auch beim Supreme Court - eine Lockerheit des Richters deutlich, die in Deutschland nahezu undenkbar ist. Gleiches drücken die großen, goldenen Kaffeekannen auf jedem Tisch aus, in denen sich allerdings Wasser befindet, sowie das demonstrative Begutachten der eigenen Fingernägel durch die Vorsitzende, your Honor, während der Plädoyers.

Schon fast zur Gewohnheit ist ist für uns mittlerweile die strenge Sicherheitskontrolle am Eingang geworden. Nachdem jedoch der Scanner aufgrund der metallischen Schnalle am Schuh piept, befehlt der Kontrolleur, die Hände auf den Empfangstresen zu legen und die Füße zur weiteren Prüfung leicht anzuheben.

Hervorzuheben ist noch - im Unterschied zu deutschen Gerichten - das Auftreten der Angestellten. Gleich ob man in ein falsches Gebäude läuft oder sich im falschen Teil des richtigen Gebäudes befindet, man begegnet hier freundlichen, hilfsbereiten und meist gut gelaunten Menschen.

Genauso wie der Besuch des Supreme Courts stellt auch eine Stippvisite bei dem Court of Claims eine Bereicherung der Wahlstation in Washington, DC dar, die kein Referendar missen sollte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.