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Montag, den 31. Jan. 2011

Schwach im Kopf: Fristverlängerung?  

.   Gleich nach zwei Rechts­ordnungen beurteilt das Gericht im Fall Mandarino v. Mandarino, Az. 10-1469, am 31. Januar 2011 die Frage, ob eine mentale Schwäche eine Frist­verlängerung bei erfolgter Verjährung erlaubt. Das Bundes­berufungs­gericht des zweiten US-Bezirks in New York City bestätigte, dass eine billigkeits­rechtliche Verlängerung nach dem Bundesrecht und dem Recht des Staates New York zulässig ist. In der Anwendbar­keit scheiterte die sich im Nachlass­streit darauf berufende Partei jedoch wegen mangelnder Belege.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.