Schwach im Kopf: Fristverlängerung?
CK • Washington. Gleich nach zwei Rechtsordnungen beurteilt das Gericht im Fall Mandarino v. Mandarino, Az. 10-1469, am 31. Januar 2011 die Frage, ob eine mentale Schwäche eine Fristverlängerung bei erfolgter Verjährung erlaubt. Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in New York City bestätigte, dass eine billigkeitsrechtliche Verlängerung nach dem Bundesrecht und dem Recht des Staates New York zulässig ist. In der Anwendbarkeit scheiterte die sich im Nachlassstreit darauf berufende Partei jedoch wegen mangelnder Belege.