Krieg, Wahlpause, Auswandern, Steuerpflicht

Manchen schockiert diese Frage, und andere rechnen ohnehin mit dem Ausrufen des Kriegsrechts. Natürlich sollten Wahlen nicht ausgesetzt werden, denn das würde in der Verfassung stehen und tut es nicht. Und in ein oder zwei Jahren lässt sich eine Verfassungsänderung mit der notwendigen Zustimmung der Einzelstaaten nicht umsetzen.
Wer aber die Nase jetzt oder dann voll hat und das Auswandern aus den USA erwägt, muss wie sprichwörtlich neben dem Tod auch an die Steuern denken: Der Bund erhebt eine Exit Tax, die der Internal Revenue Service ausführlich als Initial and Annual Expatriation Statement mit den Instructions for Form 8854 erklärt.
Nahezu alles Vermögen einschließlich kapitalisiertberechneter Renten wird behandelt, als ob es vor dem Tag des Wegzugs verkauft würde. Der Unterschied zwischen Erwerbskosten und Verkaufserlös ist nach den üblichen Steuersätzen zu versteuern. Zum Glück nur der Gewinn, und zudem abzüglich eines Freibetrages von 890.000 Dollar auf bestimmte Erträge.
Der Hammer: Diese Regeln gelten auch für die gewaltsam Deportierten, selbst wenn sie im berüchtigten CECOT-Gefängnis in El Salvador einsitzen.





