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Freitag, den 09. Jan. 2026

Unmoral statt Völkerrecht, die Donroe-Doktrin

 
.   In der guten alten Zeit - also der Zeit vor der Übermachtergreifung des Putin-Bewunderers und dem allgemeinen Respekt vor dem Recht und Völkerrecht und der amerikanischen Verfassung mit seiner als Vorbild angesehenen Gewaltenteilung - hätten wir an dieser Stelle, wie seit 1991, also 35 Jahren, kurz ein Jubiliäum gefeiert und dann wie üblich neue Gesetze, Verordnungen, Staatsabkommen, Entscheidungen oder Vertragsklauseln analysiert, vorgestellt oder erklärt.

Macht um jeden Preis, Bild mit weinenden Kindern
Als eine solche Entscheidung eignete sich der Revisionsentscheid im Kartellrecht vom Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der USA in San Francisco in Sachen Seagate Technology LLC v. Nhk Spring Co., Ltd. vom 8. Januar 2026, der eine amerikanische Monopolhaftungsklage gegen ausländische Unternehmen wegen im Ausland vorgenommener Geschäfte erlaubt.

Auch das Wahnsinndekret PRIORITIZING THE WARFIGHTER IN DEFENSE CONTRACTING vom 7. Januar 2026 mit dem Verbot von Gehalts- und Ausschüttungszahlungen bestimmter Unternehmen wäre erklärungsbedürftig. Wer kann es im In- oder Ausland nachvollziehen, wenn er nicht selbst ein Autokrat ist? Wes Ungeistes Kind macht so etwas?

Die gute alte Zeit, so schlecht sie auch war unter dem eloquenten Reagan, dem allzu kleveren Nixon, der blutrünstigen Bushfamilie und einigen Taschenspielern, ist vorbei. Heute stellt sich die Frage, ob nicht das Recht und Völkerrecht sowie die Verfassung ausgedient haben und durch die eigene Moralität eines zutiefst unmoralischen Führers ersetzt sind.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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