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Mittwoch, den 24. Sept. 2025

Nix los im US-Recht?

 
Life, Liberty & the Pursuit of Happiness: Dissidents Hunted but Not Poisoned or Defenestrated
.   Fast täglich erklärte das German American Law Journal das amerikanische Recht - seit über 30 Jahren. Seit dem lump-Amtsantritt stockt es. Warum?

Kann das US-Recht noch Spaß machen, wenn es wie ein KI-System halluziniert, Dekrete mit wirren Titeln wie The Gold Card produziert, Ministerien ohne Not zu Milliardenkosten umbenennt, und vor allem ruinös den Vorgaben des nichtswissenden Gasts des Volkes im Weißen Haus folgend gesicherte, demokratiewahrende Praxis und Rechtsprechung zur Gesetzgebung, und erst recht zur noch umfassenderen, doch weniger sichtbaren Verordnungssetzung, und zudem die Staatsinstrumente der Bundesjustiz und Bundesverwaltung über den Haufen wirft?

Jeder Frühstücksblick ins Federal Register mit neuen Verordnungen oder Verordnungs- und Richtlinienänderungen lässt den Leser erschaudern. Und der nachmittägliche Blick in die Revisionsentscheidungen der 13 Bundesberufungsgerichte und des Supreme Court of the United States wirft die Frage auf, ob der oder die Richter rumpRichter sind, und weckt Erinnerungen an das Dritte Reich.

Darf man diese Entwicklungen noch kritisch begleiten, wenn schon Uramerikaner entlassen oder ausgebürgert werden sollen, weil sie ihre Meinung öffentlich kundtun, wenn Nichtamerikaner wegen eines kleimen Strafzettels in ein KZ verfrachtet werden, während die Häscher eine Fangprämie verballern?

Was gegenwärtig an Verfassungswidrigem wie Jauche übers Volk und interessierte Juristen versprüht wird - wird gegenwärtig nicht korrigiert. Die Korrektur kann sich über Jahrzehnte erstrecken.

Bei der Wahl von rump I warnte der Verfasser, dass über 40 Jahre nachhaltiger Schaden von einem Supreme Court mit führerhörigen Richtern zu erwarten sei. Das bewahrheitet sich, aber in vielerlei Hinsicht kommt es unter lump II noch schlimmer. auch zu einer Dissidentenjagd.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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