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Donnerstag, den 30. Okt. 2025

Auf dem Abstellgleis: die Wahrheit

 
.   Redefreiheit, Meinungsfreiheit, Äußerungsrecht: sie seien von der vorherigen Biden-Regierung unterdrückt worden, und T2 werde sie schützen, versprach er. 200 Tage nach seiner Machtübernahme zeigt sich ein anderes Bild:

1) Eine kanadische Provinz ließ in den USA ein Zitat des Ex-US-Präsidenten Reagan über die Zollpolitik und den langfristigen Schaden hoher Zölle ausstrahlen. Daraufhin kündigte T2 die außenwirtschaftspolitischen Verhandlungen mit Kanada auf und bezeichnete das Zitat als Lüge.

2) Staatsanwälte, die die von T1 animierten Angreifer auf den Kongress vom 6. Januar 2021 in Schriftsätzen als Rechtsbrecher unter Berufung auf ihre Verurteilungen erwähnten, wurden gerade suspendiert. Im Bundesjustizministerium wurde gesäubert: Die Staatsanwälte, die als Betreiber der zahlreichen Verurteilungen, gelten, sind bereits entlassen.

3) Einige Strafverteidiger wagen es noch, von politisch motivierten strafrechtlichen Verfolgungen zu sprechen, und wagen sich damit auf Glatteis, wo motivierte Vergeltung droht.

Verstecke ich mich?
4) Ein Herausgeber fragt mich als Prüfer, ob eine neue wissenschaftliche Darstellung des US-Außenhandelsrechts samt der Auswirkung von Zöllen wirklich so schnell wie möglich gedruckt werden soll. Ich meine, dem Verfasser könne bald der Mund verboten werden, indem dem Lehrstuhl oder seiner Unit Mittel vom Staat entzogen werden - also besser jetzt, weil später die wissenschaftliche Wahrheit schon unterdrückt sein kann. Am nächsten Tag folgt die Kanadavergeltung, siehe Punkt 1 oben.

DieT2-Horde weiß genau, dass sie einen unlöschbaren Brand entfacht, wenn sie unzählige kleine Feuer legt. Gerichte verteidigen noch das Äußerungsrecht, aber einstweilen verstummen viele Kritiker.

Dazu passt das heutige Ausrufen von Rapid Reaction Forces der Nationalgarde in allen Einzelstaaten gegen Proteste ebenso wie die Leugnung einer SNAP-Finanzreserve zur Vermeidung einer Hungersnot bei einem böswillig von der Regierung vereitelten Haushaltsgesetz.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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