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Mittwoch, den 31. Dez. 2025

Was kann man anderes vom Straftäter erwarten?

 
.   Ein verurteilter Straftäter und erfolgloses Großmaul regiert das Land. Was kann man anderes erwarten als großspurige Lügen und versteckte und offene Untaten am laufenden Band, wenn der Präsident auch die Legislative in der Tasche hat und die Judikative mit seinen Leuten besetzt hat?

Das Jahr 2025 hat es für die USA in sich. Ohne Beachtung der Verfassungsgebote und -verbote führt der güldne Gänserich Kriege, löst Ministerialabteilungen und Oberste Bundesbehörden auf, greift ahnungslos und wütend in das internationale Zollsystem ein, wirft hundertausende dringend benötigte Arbeiter aus dem Lande und fügt schamlos seinen Namen Gedenkstätten hinzu. Davon erfährt der zuständige Kongress aus Medien, die sich der Präsident einrichtete.

Schlimmer noch sind die stillen Veränderungen, die Juristen, aber nicht die Allgemeinheit, mitbekommen. Die ihm hörigen Richter am Supreme Court nehmen ungewöhnlich viele, von ihm in den Instanzen verlorene Fälle zur einstweiligen Entscheidung an, die sie mit nicht-einstweiligen Begründungen in seinem Sinne verkünden. Nur eine der Entscheidungen fiel mit knapper Mehrheit gegen ihn aus. Die über zwei Jahrhunderte ausgeklügelte Gewaltentrennung weicht einer bestechlichen Feudalordnung.

Deren langwährende Wirkung erklärt sich Juristen, die davon ebenso wie die Neuformulierung bewährter Gesetzesauslegungsgrundsätze in den von seinen Ministerien veröffentlichten Verordnungen überrascht werden. Was wir 2016 nach seiner ersten Wahl vorhersagten, "der Supreme Court werde sich auf 40 Jahre verändern", gilt nun insgesamt auch für die exekutive Gewaltsausübung. Eine Fahrt mit unbekanntem Ziel.
Nicht einmal ein Viertel der Amerikaner wollte diesen Herrscher: 22.7% of the U.S. population voted for Donald Trump in the 2024 U.S. presidential election. It was not a majority, not even a quarter.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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