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Samstag, den 10. Jan. 2026

Das darf der doch gar nicht!

 
Rechtsgrundlagenlose Staatsinterventionen - ein Tag im Wall Street Journal
screenshot Liste mit Text von duck.ai
.   Das nunmehr - scheinbar - nicht mehr trumphörige Wall Street Journal erwähnt in diversen Berichten vom 10. Januar 2026 einige Staats­interventionen, die sich von dem unterscheiden, was in einem Land mit verfassungsbestimmter Ge­waltentrennung zulässig ist. Die meisten Beobachter überrascht:
a) Kre­ditkartenzinsen seien ein Jahr lang zu begrenzen auf 10% statt "20$-30%".
b) Groß­investoren dürften keine Einfamilienhäuser mehr erwerben.
c) Öl­firmen müssen die Öl-Infrastruktur in Venezuela renovieren und das Öl auf den bereits gesättigten US-Markt und anderenorts nach einer Beteiligungszahlung an VZ und USA werfen.
Duck.ai findet noch schnell weitere Eingriffe, die ohne gesicherte gesetzliche Grund­lage oder Ver­fassungszuständigkeit vom güldnen Herr­scher diktiert werden, siehe Bild oben/Ergebnis unten, und ergänzt mit An­merkungen sein AI-Ergebnis:
Additional Context and Implications
These actions often sparked legal debates about the appropriateness and legality of his executive authority. Critics frequently argued that Trump’s approach to business regulations and executive power undermined established procedures and checks and balances designed to protect both consumers and businesses.

For example, while the use of tariffs does fall under the President's purview to regulate trade, the scale and method of implementation faced scrutiny regarding their adherence to constitutional limits. Similarly, the executive orders concerning defense contractors directly threatened corporate financial decisions without precedential support, leading to litigation and backlash from various stakeholders in the business community.
Mir fallen mehr ein, aber das reicht schon für heute. Vor diesem Regime wussten Unternehmen, wie sich von solchen Eingriffen befreiten. Heute stellt sich ihnen die Frage: Was kostet es, und wem bezahlen wir einen Triumpfbogen? In was für einer Republik leben wir eigentlich?







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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