×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Montag, den 07. Febr. 2011

EMailauftrag trotz Papierklausel

 
.   Der Kunde bestellt Ware per EMail. Der Lieferant liefert, bis ihm die Preise des Rahmen­vertrages nicht mehr passen; dann weist er die Aufträge als vertrags­schrift­form­verletzend zurück. Das Gericht schlägt sich auf die Seite des Kunden.

Hier wirkt der Collateral Estoppel-Grund­satz, den das US-Bundes­berufungs­gericht des Bundes­bezirks in Washington, DC, vorbildlich und lesenswert auf 14 Seiten analysiert.

Auch die 12-seitige Minder­meinungs­begründung im Fall Mabus v. General Dynamics C4 Systems, Inc., Az. 09-1550, vom 4. Februar 2011 ist sehr empfehlenswert.

Der Prozess betrifft zwar das Bundes­beschaffungs­recht und Bestel­lungen der Marine, während zwischen Privaten einzel­staatliches Vertrags­recht greift. Doch bedeuten im amerikanischen Vertrags­streit über akzep­tierte EMail­aufträge trotz vertraglicher Briefformklausel diese Begrün­dungen nach dem Equity-Recht wert­volle Hilfen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER