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Dienstag, den 08. Febr. 2011

China versagt als Rettungsanker  

NK - Washington.   Seinen Wohnsitz habe er nach China verlegt, wo die Vorladung als Zeuge jedoch nie ankam. So versuchte der Beklagte in The York Group, Inc. v. Wuxi Taihu Tractor Company Limited, et al., Az. 10-1266, der Zahlung von über 22,000 $ an Sanktionen für seine verweigerte Aussage zu entgehen.

Er beantragt die Aufhebung des ihm auferlegten Zwangsgeldes gem. Rule 59(e) und Rule 60(e) der Federal Rules of Civil Procedure.

Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks teilt jedoch die Ansicht des Untergerichts, wonach einerseits der Einwand hinsichtlich Rule 59 (e) verfristet ist. Andererseits wurde die Vorladung ordnungsgemäß zugestellt.

Entgegen seiner eigenen Aussagen wohnt der Beklagte nicht in China, ebensowenig ist er von seiner Frau getrennt. Zu dieser Überzeugung gelangte das Gericht am 4. Februar 2011 aufgrund glaubwürdiger, teils eidlich abgegebener Erklärungen der Nachbarn sowie des Zeugnisses des Gerichtszustellers.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.