China versagt als Rettungsanker
NK - Washington. Seinen Wohnsitz habe er nach China verlegt, wo die Vorladung als Zeuge jedoch nie ankam. So versuchte der Beklagte in The York Group, Inc. v. Wuxi Taihu Tractor Company Limited, et al., Az. 10-1266, der Zahlung von über 22,000 $ an Sanktionen für seine verweigerte Aussage zu entgehen.
Er beantragt die Aufhebung des ihm auferlegten Zwangsgeldes gem. Rule 59(e) und Rule 60(e) der Federal Rules of Civil Procedure.
Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks teilt jedoch die Ansicht des Untergerichts, wonach einerseits der Einwand hinsichtlich Rule 59 (e) verfristet ist. Andererseits wurde die Vorladung ordnungsgemäß zugestellt.
Entgegen seiner eigenen Aussagen wohnt der Beklagte nicht in China, ebensowenig ist er von seiner Frau getrennt. Zu dieser Überzeugung gelangte das Gericht am 4. Februar 2011 aufgrund glaubwürdiger, teils eidlich abgegebener Erklärungen der Nachbarn sowie des Zeugnisses des Gerichtszustellers.
Er beantragt die Aufhebung des ihm auferlegten Zwangsgeldes gem. Rule 59(e) und Rule 60(e) der Federal Rules of Civil Procedure.
Das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks teilt jedoch die Ansicht des Untergerichts, wonach einerseits der Einwand hinsichtlich Rule 59 (e) verfristet ist. Andererseits wurde die Vorladung ordnungsgemäß zugestellt.
Entgegen seiner eigenen Aussagen wohnt der Beklagte nicht in China, ebensowenig ist er von seiner Frau getrennt. Zu dieser Überzeugung gelangte das Gericht am 4. Februar 2011 aufgrund glaubwürdiger, teils eidlich abgegebener Erklärungen der Nachbarn sowie des Zeugnisses des Gerichtszustellers.