Die Zeitung und ihr Herausgeber verklagen die Kreisbeamtin und den Kreis: Eingriff in die Pressefreiheit, emotionaler Schaden, Schadensersatz. Dann schelten sie die Anwältin wiederholt mit persönlichen Angriffen in der Zeitung.
Die Beklagten gewinnen, auch am 8. Februar 2011 in der Revisionsinstanz des Bundesberufungsgerichts im zweiten US-Bezirk in New York City: Die Pressefreiheit überlebte, wie schon die Folgereportagen belegen. Damit liege im Fall Zherka v. DiFiore, Az. 10-882, kein rechtswidriger Eingriff vor, der eine Haftung der Beklagten auslöse.