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Montag, den 14. Febr. 2011

Prozessfinanz mit Gerichtsstandsklausel  

.   Eine Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel verweist auf Alabama und auf Illinois. Den Prozessfinanzvertrag als sittenwidrig anfechtend klagen die Kreditnehmer in Alabama statt Illinois. Sie verlieren in der Revision.

Die Klage in John Rucker v. Oasis Legal Finance, L.L.C. , Az. 09-14695, gehört nach der Gerichtsstandsklausel nach Illinois, entschied das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks wegweisend am 11. Februar 2011.

Selbst wenn der Vertrag nach dem Recht von Alabama nichtig sein sollte, ist die vertragliche Forumswahl unabhängig vom Vertrag zu beurteilen - wie ein selbständiger Vertrag, erklärt es mit einer lesenswerten Begründung auf zwölf Seiten:

Wenn die Gerichtsstandsklausel eines als sittenwidrig angefochtenen Vertrags gerügt wird, bleibt dennoch das in der Gerichtsstandsklausel bestimmte Gericht für die Feststellung der Nichtigkeit der Klausel im US-Prozess zuständig. In diesem Fall muss das Gericht von Illinois das Recht von Alabama auf den Sachverhalt anwenden.

Im amerikanischen Prozess sind Binnen-IPR-Fragen alltäglicher als das Binnen-IPR der EU dort. Dass auch die wichtige Frage der Forum Selection geklärt ist, ist begrüßenswert. Dass die Klage als Sammelklage gegen Prozessfinanzierer gestaltet ist, spielt hierbei keine Rolle.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.