Das Gericht verurteilte die US-Firma nur auf Zahlung für den zweiten Teil. Der Lieferant gewann jedoch in der Revision im Fall Dingxi Longhai Dairy, Ltd. v. Becwood Technology Group, Az. 10-2612, am 17. Februar 2011.
Das Revisionsgericht, der United States Court of Appeals of the Eighth Circuit, verglich das UN-Kaufrecht mit dem Uniform Commercial Code und wies den Fall ans Untergericht zurück. Dort ist nach seiner ausführlichen Begründung der dem Lieferanten zustehende Betrag zu ermitteln, der nicht unbedingt dem vereinbarten Kaufpreis für die letzten Teillieferungen entsprechen muss.