Libyen wurde als Beklagte bereits vom Zivilprozess Baker v. Socialist People's Libyan Arab Jamahirya et al., Az. 03-cv-749, ausgeschlossen, weil für seine Beteiligung an der Flugzeugentführung ein globales Entschädigungsabkommen, Libya Claims Resolution Act, Pub. L. No. 110-301, 122 Stat. 2999 (2008), gilt. Der Beschluss vom 25. Februar 2011 betrifft nur noch die restlichen Beklagten.
Lesenswert, doch wohl nicht jugendfrei beschreibt er unter dem Titel Preliminary Findings of Fact die Fakten in Bezug auf Syrien und seine Terrorstruktur, die Vorfälle beim missglückten Rettungsversuch in Malta und die Auswirkungen auf Opfer, als Ergebnis des Beweistermins vom Mai 2010 vor dem erstinstanzlichen Bundesgericht im District of Columbia.