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Sonntag, den 27. Febr. 2011

Terroranschlag im US-Prozess  

.   Kann ein Gerichtsbeschluss so brutale Gewalt wie ein Videospiel, Film, oder Buch enthalten, dass man an Jugendschutz denkt? Die penible Tatbestandserfassung im Terroranschlagsfall EgyptAir 648 liest sich abstoßend spanned.

Libyen wurde als Beklagte bereits vom Zivilprozess Baker v. Socialist People's Libyan Arab Jamahirya et al., Az. 03-cv-749, ausgeschlossen, weil für seine Beteiligung an der Flugzeugentführung ein globales Entschädigungsabkommen, Libya Claims Resolution Act, Pub. L. No. 110-301, 122 Stat. 2999 (2008), gilt. Der Beschluss vom 25. Februar 2011 betrifft nur noch die restlichen Beklagten.

Lesenswert, doch wohl nicht jugendfrei beschreibt er unter dem Titel Preliminary Findings of Fact die Fakten in Bezug auf Syrien und seine Terrorstruktur, die Vorfälle beim missglückten Rettungsversuch in Malta und die Auswirkungen auf Opfer, als Ergebnis des Beweistermins vom Mai 2010 vor dem erstinstanzlichen Bundesgericht im District of Columbia.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.