Grundsätzlich sieht das amerikanische Beweisrecht, welches ein Sechstel der bundesweiten Anwaltsprüfung in den USA ausmacht, keine Vernehmung eines Zeugen vom Hörensagen vor. Nach hunderten von Ausnahmen aber doch, beispielsweise wenn ein Opfer nicht mehr vernommen werden kann, oder wenn jemand kurz vor seinem Ableben ein Geständnis vor einer anderen Person ablegt.
In Michigan v. Bryant, Az. 09-150, hat der Supreme Court entgegen vorangegangener vergleichbarer Fälle entschieden, dass hier eine Ausnahme greift. Der als Zeuge vom Hörensagen vernommene Polizist traf auf das durch einen Schuss verletzte Opfer, welches ihm den Täter nannte. Aufgrund der näheren Umstände geht das Gericht davon aus, dass gegenüber dem Polizisten keine Falschaussage getätigt wurde.
Das Urteil vom 1. März 2011 ist vor allem interessant, weil durch die parallel beschriebenen Präzedenzfälle deutlich wird, welche Feinheiten das amerikanische, in den Federal Rules of Evidence für Bundesprozesse kodifizierte Beweisrecht aufweist.