Das Privatleben der Gesellschaft
CK • Washington. Ihre persönliche Privatsphäre wollte die Gesellschaft geschützt wissen, weil das Gesetz auch juristische Personen als Personen definiert.
Der Oberste Bundesgerichtshof der USA in Washington, DC, sieht das anders. Die Person ist definiert, der Begriff persönlich hingegen nicht. Daher muss die übliche Bedeutung gelten.
Personal schließt juristische Personen bei der Datenschutzbeurteilung nicht ein, beschloss der Supreme Court of the United States im Fall Federal Communications Commission v. AT&T Inc., Az. 09-1279, am 1. März 2011. Der Prozess betrifft die Freigabe von Unternehmensdaten nach dem Freedom of Information Act, 5 USC §552(b)(7)(C) durch das Bundesnetzamt der USA.
Der Oberste Bundesgerichtshof der USA in Washington, DC, sieht das anders. Die Person ist definiert, der Begriff persönlich hingegen nicht. Daher muss die übliche Bedeutung gelten.
Personal schließt juristische Personen bei der Datenschutzbeurteilung nicht ein, beschloss der Supreme Court of the United States im Fall Federal Communications Commission v. AT&T Inc., Az. 09-1279, am 1. März 2011. Der Prozess betrifft die Freigabe von Unternehmensdaten nach dem Freedom of Information Act, 5 USC §552(b)(7)(C) durch das Bundesnetzamt der USA.