• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Samstag, den 05. März 2011

Meinungsfreiheit kennt kaum Grenzen  

CH - Washington.   Radikale Äußerungen einer Sekte sind auch bei einem Begräbnis zu dulden, entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika im Fall Snyder v. Phelps et al., Az. 09-751.

Am 2. März 2011 bestätigte er, dass einer religiösen Gemeinschaft das Recht zusteht, kurz vor der Beerdigung eines Soldaten, der im Irak getötet wurde, in unmittelbarer Entfernung mit Erklärungen wie Danke Gott für die toten Soldaten, Amerika ist gescheitert, Ihr geht in die Hölle zu demonstrieren.

Der Prozess setzt sich mit der Frage auseinander, wie weit die Meinungsäußerungsrechte einer radikalen Sekte aus dem ersten Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten reichen, wenn die Familie des Soldaten sich in der Äußerung erheblich beleidigt und emotional angegriffen fühlt. Der Supreme Court begründete seine Entscheidung damit, dass der Protest ein Ausdruck öffentlicher und nicht privater Belange sei. Die Protestierenden standen auf einem öffentlichen Platz, ohne das Begräbnis zu sprengen.

Das Urteil räumt der Meinungsfreiheit einer religiösen Gruppe einen höheren Rang als der Privatsphäre der Familie des Verstorbenen ein. Diese Verletzung der Anstandsgefühle erkannte auch der Supreme Court, doch sind ihm durch das First Amendment die Hände gebunden.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.