John Deep verklagte David Boies pro se, widersprach nicht den Vorentscheidungen des Magistrate Judge im Bundeszivilprozess, rügte sie auch nicht vor dem Richter, und wandte sich erst in der Revision gegen die Beschlüsse, Verfügungen und das Urteil.
So geht das nicht, erklärte ihm das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York City am 7. März 2011. Ein Anwalt hätte ihm seine Rechte im Prozess gewahrt. Doch die Postulationsfähigkeit ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Prozessroulette in den USA.