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Montag, den 07. März 2011

Postulieren und verlieren  

.   Ohne Anwalt den Staranwalt verklagen - das darf sein. Dann sollte man jedoch ein fairer Verlierer bleiben. Im Fall Deep v. Boies, Az. 10-660, schaffte das der Kläger nicht.

John Deep verklagte David Boies pro se, widersprach nicht den Vorentscheidungen des Magistrate Judge im Bundeszivilprozess, rügte sie auch nicht vor dem Richter, und wandte sich erst in der Revision gegen die Beschlüsse, Verfügungen und das Urteil.

So geht das nicht, erklärte ihm das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks in New York City am 7. März 2011. Ein Anwalt hätte ihm seine Rechte im Prozess gewahrt. Doch die Postulationsfähigkeit ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Prozessroulette in den USA.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.