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Samstag, den 12. März 2011

Der Wikileaks-Beschluss des Gerichts

 
.   Das Bundesgericht erster Instanz verkündete am 11. März 2011 den 20-seitigen Beschluss im Wikileaks-Twitter-Fall In Re: §2703(d) Order, der nun abrufbar ist. Er bestätigt die Verfügung, mit der Twitter verpflichtet wird, Kundendaten der Staatsanwaltschaft zu überlassen. Der Beschluss des United States District Court for the Eastern District of Virginia in Alexandria unterliegt der Revision beim Bundesberufungsgericht des vierten Bezirks in Richmond, dem United States Court of Appeals for the Fourth Circuit, der für konservative Entscheidungen bekannt ist.



Im Gericht beim Weißen Haus

 
CH - Washington.   Der Besuch der Referendarinnen des United States Court of Appeals for the Federal Circuit führt sie in die unmittelbare Nähe zum Weißen Haus. Dieses Sondergericht ist das Bundesberufungsgericht, dessen örtliche Zuständigkeit im Gegensatz zu den anderen allgemeinen Berufungsgerichten des Bundes mit geografisch bestimmter Zuständigkeit, sich räumlich auf das gesamte Staatsgebiet der USA erstreckt. Seine sachliche Zuständigkeit umfasst das Bundessteuer-, Außenhandels-, Marken- und Patentrecht sowie Verfahren aus dem öffentlichen Beschaffungswesen sowie verwandte Themen. Das Revisionsverfahren in Deutschland entspricht seiner Aufgabenstellung.

Bereits beim Betreten des imposanten Gerichtsgebäudes zeigt sich jedoch der erste Unterschied. Jeder unterwirft sich einer strengen Sicherheitskontrolle.

In der ersten Verhandlung führte am Donnerstag ausnahmsweise der Richter als Einzelrichter in den Streitstand ein, bevor der Berufungskläger als erste Partei vorträgt. Dem folgen weitere Erörterungen durch den Richter sowie eine Stellungnahme der Berufungsbeklagten. Streitgegenstand sind Wasserverträge im Irak, die eine Firma mit dem Bund abschloss.

Die zweite Verhandlung führen wie üblich drei Richter. Die Prozessbevollmächtigten der Parteien treten an ein Pult und tragen ihre Rechtsauffassung vor. Dabei unterbrechen die Richter abwechselnd mit Fragen ihren Vortrag. Der Streit betrifft die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, Trade Secrets. Eine zusammenhängende Darstellung der Rechtsansichten erkennt der Besucher nicht. Dies ist für Revisionsverfahren typisch, erklärt der Ausbilder später.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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