Bereits beim Betreten des imposanten Gerichtsgebäudes zeigt sich jedoch der erste Unterschied. Jeder unterwirft sich einer strengen Sicherheitskontrolle.
In der ersten Verhandlung führte am Donnerstag ausnahmsweise der Richter als Einzelrichter in den Streitstand ein, bevor der Berufungskläger als erste Partei vorträgt. Dem folgen weitere Erörterungen durch den Richter sowie eine Stellungnahme der Berufungsbeklagten. Streitgegenstand sind Wasserverträge im Irak, die eine Firma mit dem Bund abschloss.
Die zweite Verhandlung führen wie üblich drei Richter. Die Prozessbevollmächtigten der Parteien treten an ein Pult und tragen ihre Rechtsauffassung vor. Dabei unterbrechen die Richter abwechselnd mit Fragen ihren Vortrag. Der Streit betrifft die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, Trade Secrets. Eine zusammenhängende Darstellung der Rechtsansichten erkennt der Besucher nicht. Dies ist für Revisionsverfahren typisch, erklärt der Ausbilder später.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.