CH - Washington. Der Besuch der Referendarinnen des
United States Court of Appeals for the Federal Circuit führt sie in die unmittelbare Nähe zum Weißen Haus. Dieses Sondergericht ist das Bundesberufungsgericht, dessen örtliche Zuständigkeit im Gegensatz zu den anderen allgemeinen Berufungsgerichten des Bundes mit geografisch bestimmter Zuständigkeit, sich räumlich auf das gesamte Staatsgebiet der USA erstreckt. Seine
sachliche Zuständigkeit umfasst das Bundessteuer-, Außenhandels-, Marken- und Patentrecht sowie Verfahren aus dem öffentlichen Beschaffungswesen sowie verwandte Themen. Das Revisionsverfahren in Deutschland entspricht seiner Aufgabenstellung.
Bereits beim Betreten des imposanten Gerichtsgebäudes zeigt sich jedoch der erste Unterschied. Jeder unterwirft sich einer strengen Sicherheitskontrolle.
In der ersten Verhandlung führte am Donnerstag ausnahmsweise der Richter als Einzelrichter in den Streitstand ein, bevor der Berufungskläger als erste Partei vorträgt. Dem folgen weitere Erörterungen durch den Richter sowie eine Stellungnahme der Berufungsbeklagten. Streitgegenstand sind Wasserverträge im Irak, die eine Firma mit dem Bund abschloss.
Die zweite Verhandlung führen wie üblich drei Richter. Die Prozessbevollmächtigten der Parteien treten an ein Pult und tragen ihre Rechtsauffassung vor. Dabei unterbrechen die Richter abwechselnd mit Fragen ihren Vortrag. Der Streit betrifft die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen,
Trade Secrets. Eine zusammenhängende Darstellung der Rechtsansichten erkennt der Besucher nicht. Dies ist für Revisionsverfahren typisch, erklärt der Ausbilder später.