Der Termin beim amerikanischen Anwalt in Washington um 9 Uhr entspricht nun bis zur MEZ-Umstellung in Berlin 14 Uhr, nicht 15 Uhr. Anschließend sind es wieder die gewohnten sechs Stunden Zeitunterschied.
Wer die geschlagene Stunde noch hat, kann sie zur Lektüre des Urteils in Richison v. Ernest Group, Inc., Az. 09-6301, nutzen. Das Bundesberufungsgericht des zehnten US-Bezirks erklärt, warum ein Anspruch wegen getäuschter Aufgabe von Geschäftsanteilen eines Mitinhabers einer Softwareschmiede Jahre vor dem profitablen Unternehmensverkauf an Dritte verloren ging.