×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 16. März 2011

Klagen gegen Mobiltelefoniemissbrauch

 
.   Klagen des Staates Texas und des Anbieters Verizon Wireless richten sich gegen Unternehmen, die konzertiert Mobiltelefonkunden schädigen, indem sie ihnen ungefragt Kosten aufbürden. Die Betrüger sollen unter anderem Webseiten betreiben, die Kunden irreführend Dienste zu kleingedruckten Bedingungen anbieten, die beim zweiten Besuch nicht wiederzufinden sind.

Statt dessen werden die gewonnenen Kunden dann auf Webseiten geleitet, die allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ebenso werden Anfragen von Compliance-Kontrollinstanzen der Funkunternehmen anhand ihrer IP-Anschriften identifiziert und auf die gesetzestreuen Seiten umgeleitet.

Neben Gesetzesverletzungen sollen die Beklagten gegen Verbandsregeln, Consumer Best Practices Guidelines for Cross Carrier Mobile Content Services, verstoßen, denen Unternehmen der Telekommunikationsindustrie ihre Vertragspartner unterwerfen. Eine Kanzleiwebseite beschreibt die klägerischen Behauptungen leichter lesbar als die ebenfalls lesenwerten Klageschriften.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER