Nein, entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten am 22. März 2011 im Fall Kasten v. Saint-Gobain, Az. 09-834.
Das Gericht setzte sich mit der Frage auseinander, ob das Arbeitnehmerschutzgesetz, der bundesrechtliche Fair Labor Standards Act of 1938, auch einen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer vorsieht, die sich nur mündlich beschweren. Der FLSA bestimmt einen Kündigungsschutz, wenn ein Arbeitnehmer Beschwerde gegen seinen Arbeitgeber einlegt.
Dabei geht der Supreme Court entgegen des unteren Berufungsgerichts von einer weiten Wortlautauslegung des Gesetzes aus. Der Schutzbereich des Gesetzes erfasst daher sowohl die schriftliche als auch die mündliche Beschwerdeeinlegung. Auch gebietet der Sinn und Zweck des Gesetzes, der hinreichende Schutz des Arbeitnehmers vor ungerechtfertigter Kündigung, eine weite Auslegung.