Bei Flug- und Seereisen außerhalb der EU, wie dem Rückflug aus den USA nach Deutschland, beträgt die Warenfreigrenze 430,00 Euro. Innerhalb der Reisefreigrenze, sind Reisemitbringsel unter zwei kumulativ vorliegenden Voraussetzungen abgabenfrei. Die Mitbringsel müssen beim Rückflug persönlich mitgeführt werden, und die Ware muss für dem persönlichen Gebrauch bestimmt sein. Darunter fallen auch Geschenke für Dritte. Sie dürfen jedoch nicht zu gewerblichen Zwecken mitgeführt werden. Hat man die Warenfreigrenze von 430,00 Euro überschritten, muss man bis zu einem Warenwert von 750,00 Euro in der Regel Abgaben von 17,5% des Wertes entrichten.
Im Postverkehr beträgt die Höchstgrenze für die zollfreihe Einfuhr von Kleinsendungen 150,00 Euro. Ein Ausschluss besteht jedoch bei Alkohol, Tabakwaren und Parfüm. Diese Güter können jedoch als Geschenksendungen unter Einhaltung einer gewissen Höchstmenge aus dem Ausland einfuhrabgabenfrei eingeführt werden, wenn ihr Warenwert nicht über 45,00 Euro liegt. Die Wertgrenze der Einfuhrumsatzsteuer, beträgt 22,00 Euro.